derzeit informieren wir Sie überwiegend über unseren schulinternen E-Mail-Verteiler.
Auf unserer Homepage erfahren Sie kurzfristige Änderungen, die wir nicht so schnell über den internen Weg verteilen können und aktuelle Informationen aus dem Kultusministerium.
Ab Mittwoch soll die Präsenzpflicht einheitlich für Deutschland ausgesetzt werden. Sie werden diesbezüglich in den nächsten Tagen weitere Informationen erhalten.
Wenn Sie Ihre Kinder nicht ohnehin schon zum Distanzlernen gemelet haben, organisieren Sie bitte wenn möglich bereits ab Mittwoch eine häusliche Betreuung, um die Kontakte möglichst zeitnah zu reduzieren, damit das Virus weniger Verbreitschancen hat.
18.04.2020
Liebe Eltern,
Corona führt bei uns allen derzeit in eigentlich normalen Situationen immer wieder zu Verunsicherungen.
Eine Hilfestellung zur Entscheidung, ob mein Kind bei Unwohlsein/ Krankheitssymptomen in die Schule kommen darf, finden Sie vielleicht hier.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte immer an die Praxis Ihres Vertrauens, da sich Corona bei Kindern auch durch andere Symptome zeigen könnte.
18.04.2020
Liebe Eltern,
die Landesschulbehörde hat einen Leitfaden "Lernen zu Hause" für Eltern, Schülerinnen und Schüler herausgegeben. Mit diesem möchte die Landesschulbehörde Sie unterstützen, die Phase des häuslichen Lernens zu organisieren und möglichst effektiv und stressfrei umzusetzen.
die Wiederaufnahme des Unterrichts startet nach derzeitiger Planung der Landesschulbehörde mit dem 4. Schuljahrgang ab dem 04. Mai 2020.
Für Klasse 3 ist ein Start ab dem 18. Mai 2020 vorgesehen.
Noch nicht endgültig abgestimmt ist der Start für die Klassen 2 und 1, wird aber für Ende Mai / Anfang Juni erwartet.
Das offene Ganztagsangebot wird bis auf Weiteres nicht stattfinden.
Über die genaue Umsetzung für die Jahrgänge vor Ort, werden Sie von uns noch gesondert zu einem späteren Zeitpunkt informiert.
Es wird in dieser Zeit Phasen des "Lernens zu Hause" und Phasen des "Lernens in der Schule" geben.
Für alle Kinder, bei denen das Schichtmodell nicht zum Tragen kommt, ist weiterhin eine Notbetreuung unter den bekannten Vorgaben bzw. Einzelfallentscheidungen (s. Homepage-Informationen weiter unten) möglich. Auch für Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen wird die Notbetreuung sichergestellt sein. Wo eine anderweitige Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann, sollen Kinder möglichst bis zu den Sommerferien zu Hause betreut werden.
Kinder, die auf Grund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, erhalten von ihren Lehrern für das "Lernen zu Hause" Lehrpläne und Aufgaben.
An allen sicherheits- und hygienerelevanten Maßnahmen und an einem "angepassten Hygienekonzept für Schulen" wird derzeit in Absprache mit dem / vom Schulträger gearbeitet.
Wichtig: Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten. Dies bedeutet auch, dass die bestehenden Regelungen zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern weiterhin gelten.
Um Schülerinnen und Schülern bei andauernder Schulschließung oder bei eingeschränktem Schulbetrieb beim Lernen zu Hause zu unterstützen, bieten die Lehrkräfte von Montag bis Freitag Sprechzeiten - gern per Mail mit späterer Rückrufmöglichkeit - an.
Zur bestmöglichen pädagogischen Begleitung des Lernens zu Hause werden die Kinder persönlich telefonisch kontaktiert, soweit die Schülerin bzw. der Schüler in dieser Woche die Schule nicht besucht.
01.04.2020
Liebe Eltern,
die niedersächsische Landesschulbehörde hat ein "StarterKit" für Eltern herausgegeben.
In dieser pdf "Informationen für Erziehungsberechtigte während der Corona-Krise" finden Sie ein Anschreiben von Herrn Tonne (Niedersächsischer Kultusminister) sowie Tipps eines Schulpsychologen, um mit den Kindern über die aktuelle Situation sprechen zu können.
Ergänzend dazu gibt es noch Tipps, um den Alltag gemeinsam mit den Kindern zu gestalten.
Wir wünschen Ihnen viel Gesundheit, Geduld und das Gefühl gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfe!
Das Team der Grundschule am Fehnkanal
21.03.2020
Sehr geehrte Eltern,
mit einer Verfügung vom 19.03.2020 wird die Notbetreuungssituation wie folgt der Bedarfslage angepasst und gelockert: Kinder können ab sofort in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn allein eine erziehungsberechtigte Person einer Berufsgruppe angehört, die zu den gesamtgesellschaftlichen zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen zählt (siehe unten).
Achten Sie unbedingt auf den Gesundheitsschutz Ihrer Kinder und überlegen Sie, ob es weitere Optionen gibt, bei denen Sie wissen, dass Ihre Kinder sicher betreut sind.
Die Notbetreuung ist auch während der Zeit der Osterferien in den Schulen für die genannten Berufsgruppen sichergestellt.
Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte umgehend den Antrag (pdf_Antrag) aus und leiten diesen per E-Mail an die Schulleitung (
) weiter. Alle weiteren Informationen erhalten Sie dann.
Vielen Dank!
16.03.2020
Sehr geehrte Eltern,
Eltern, die in bestimmten Berufen arbeiten, können eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, während die Schulen geschlossen sind. Dies gilt ausdrücklich aber nur, wenn beide Elternteile den unten aufgeführten Berufsgruppen angehören oder bei Alleinerziehenden, die in den entsprechenden Berufen arbeiten. Diese Ausnahmen sind also sehr eng gefasst und gelten bis zum 18. April. Diese Entscheidungen hat die Niedersächsische Landesregierung aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt.
Falls Sie in den aufgeführten Berufsgruppen arbeiten, können Sie also die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Bitte füllen Sie dazu folgenden Antrag aus und leiten diesen umgehend an die Schulleitung weiter. Bitte legen Sie auch einen entsprechenden Nachweis Ihres Arbeitgebers vor, dass Sie in einer aufgeführten Berufsgruppe tätig sind. Vielen Dank!
WICHTIG: Schulausfall bis einschließlich 18.04.2020
Gemäß der Weisung durch die niedersächsische Landesschulbehörde vom 13.03.2020 fällt der Unterricht und das Ganztagsangebot ab Montag, den 16.3.2020 bis zum Samstag, den 18.04.2020 landesweit an allen Schulen in Niedersachsen aus.
Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme gemäß dem Infektionsschutzgesetz.
Lehrkräfte sowie Schulleitungen in Niedersachsen werden in dieser Zeit (mit Ausnahme der Osterferien) ihrer Anwesenheitspflicht nachkommen und außerunterrichtliche Aufgaben übernehmen.
Für folgende Kinder wird innerhalb des Schulgebäudes bei Bedarf eine Notbetreuung in kleinen Gruppen angeboten:
Kinder, deren Eltern im medizinischen bzw. pflegerischen Bereich tätig sind,
Kinder, deren Eltern im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr tätig sind,
Kinder, deren Eltern im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug oder vergleichbaren Bereichen tätig sind und
Kinder, deren Eltern durch die fehlende Betreuung einem EXTREMEN Härtefall ausgesetzt sind.
Sofern Sie in einem dieser Bereiche beschäftigt sind und von der Betreuung Gebrauch machen möchten/müssen, melden Sie sich bitte möglichst zeitnah in der Schule.
Der Kennenlerntag für die neuen Erstklässler wurde voraussichtlich auf den 20.04.2020 verschoben, soweit dann wieder der normale Schulbetrieb aufgenommen wurde.
In den Osterferien findet keinerlei Notbetreuung statt.
Der für die Woche ab 23.03.2020 geplante Elternsprechtag muss ebenfalls entfallen.
Frühlingsfest für den 20.02.2020 abgesagt
Bitte beachten Sie die Information des Förderkreies:
"Auf Grund der Verfügung der Gesundheitsministerin Carola Reimann für das Land Niedersachsen vom 11.03.2020 sind alle Veranstaltungen ab 1.000 Personen in Folge der Ausbreitung des Coronavirus unbefristet abgesagt.
Mit großem Bedauern müssen der Förderkreis der Schulen Wiesmoors als Veranstalter und die Schulleitung der KGS Wiesmoor als Ausrichtungsort mitteilen, dass hierzu auch das für den 20.03.2020 geplante Frühlingsfest zählt. Wir danken allen Unterstützern und hoffen den Termin in geeigneter Form nachholen zu können, sobald die Umstände dies erlauben."